Verantwortungsbewusste Hundehaltung in Bergrheinfeld
![]() |
Das Zusammenleben mit Hunden wirft oftmals Probleme auf, insbesondere dort, wo verschiedene Interessen aufeinander treffen. Nicht selten kommt es zu Konfrontationen zwischen HundehalterInnen und anderen MitbürgerInnen.
Die Ursachen sind bekannt:
- Frei laufende Hunde lösen Ängste aus.
- Hundekot erregt Ekelgefühle und ist unhygienisch.
Die gemeindliche Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde orientiert sich am Gebot der Vernunft.
Anleinpflicht:
- gilt für alle Kampfhunde im gesamten Gemeindegebiet,
- gilt für alle großen Hunde (ab Mindestschulterhöhe von 50 cm) im geschlossenen bebauten Ortsbereich.
In beiden Fällen müssen die Hunde an eine reißfeste Leine (höchstens 1,20 m) genommen werden. Das Mitführen von Hunden in Kinderspiel- und Bolzplätzen, Grünanlagen einschließlich Erholungsanlage Holderhecke und Taschsee ist untersagt (Grünanlagen- und Spielplatzsatzung).
Falls Sie beim Gassi-Gehen vergessen haben, eine Hundetüte mitzunehmen, an verschiedenen Stellen im Ortsbereich finden Sie Tütenspender. Bitte benutzen Sie diese und entsorgen Sie den Hundekot samt Tüte im nächsten öffentlichen Müllbehälter.






Ortsportrait
Öffentl. Ordnung


