Auf dieser Seite geben wir Ihnen einige Informationen, die Sie für die Anmeldung Ihres Hundes beachten sollten.
Wer einen über vier Monate alten, bisher noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Über die Höhe der zu zahlenden Hundesteuer informieren wir Sie auf unserer Seite zur Hundesteuersatzung.
Persönlich (oder durch einen Vertreter mit Vollmacht und Personalausweis des/der Hundehalters/Hundehalterin) im Steueramt bei Frau Schmitt (Sprechzeiten: Mo - Fr 8 - 12 Uhr)
oder schriftlich.
Das Antragsformular erhalten Sie beim Steueramt bzw. können Sie am Ende dieser Seite downloaden.
Sollte die Original-Hundesteuermarke verloren gegangen oder unleserlich sein, können Sie beim Steueramt gegen eine Gebühr von 3,- € auch eine Ersatzhundesteuermarke erhalten.
| Downloads auf dieser Seite | Beschreibung |
Hundeanmeldung.pdf |
Anmeldung zur Hundesteuer |
Hundesteuersatzung.pdf |
Hundesteuersatzung |