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Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 20.09.2011

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates. Er stellt fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß bekannt gemacht und geladen wurde; Beschlussfähigkeit ist gegeben. Einwände zur Tagesordnung werden nicht vorgebracht.
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 16.08.2011 wurde dem Gemeinderat mit der letzten Sitzungsladung zugesandt. Einwendungen werden nicht erhoben; damit gilt es als genehmigt.
 
2. Machbarkeitsstudie mit Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein Nahwärmenetz mit Wärmegrundversorgung durch Biomasse für den Bereich Mainstraße - Ergebnisvorstellung durch Herrn Michael Hemrich, Ingenieurbüro Hemrich
 
Der Vorsitzende begrüßt Ingenieur Michael Hemrich, vom Ingenieurbüro Hemrich, Röthlein, das den Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie bereits im Februar 2011 zum Preis von 6.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhalten hat.
Ingenieur Hemrich erläutert seine Vorgehensweise zur Ermittlung einer Datenbasis, um daraus Schlüsse auf die Wirtschaftlichkeit eines Nahwärmenetzes zu ziehen.
Ausgangspunkt für die Überlegungen zur Errichtung eines Nahwärmenetzes in Mainstraße und Hirtengasse ist der geplante Ausbau der St 2277.
 
Das gemeindliche Grundstück Mainstraße 9 könnte als Standort für ein zentrales Heizwerk genutzt werden. Für die Wärmeerzeugung sollen regenerative Energien in Form von Biomassebrennstoffen eine wesentliche Rolle spielen. Ein möglicher Betreiber ist noch nicht bekannt.  
 
Um den Wärmebedarf abschätzen zu können, wurden in einem ersten Schritt die möglichen Objekte ermittelt, die für einen Anschluss an das Fernwärmenetz in Frage kommen und die Grundlage für die Bedarfsermittlung darstellen. Insgesamt ergeben sich 78 mögliche Anschlüsse, darunter die Gemeinde mit Grundschule, Zehnthaus und Rathaus, aber auch Kirche und Kindergarten als größere Abnehmer. Ingenieur Hemrich ging für seine Berechnung von angenommenen 40 Anschlüssen aus. Auf dieser Grundlage errechnet er Investitionskosten in Höhe von 1,6 Mio. Euro und Förderbeträge in Höhe von 262.000 Euro für Netz und Heizzentrale. Die Investitionsberechnung erfolgte lt. Hemrich auf der Grundlage eines genormten Verfahrens.
 
Herr Hemrich stellt seine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor.
Um eine wirtschaftliche Wärmeerzeugung zu erreichen, ist ein Baukostenzuschuss in Höhe von rund 5.700 Euro für jeden Anschluss notwendig.
 
Auf die Nachfrage von GR Werner erklärt Hemrich, dass ein Ausgleich von Spitzenlasten über vorhandene kleine Heizanlagen der Anlieger nicht kalkulierbar ist und auch keine Kostenminderung versprechen.
2. Bürgermeister Wagner sieht in Anbetracht der energetischen Entwicklung die Nutzungszeit von 20 Jahren als zu hoch angesetzt.
 
GR Werner und andere Gemeinderäte sprechen sich für die Vorstellung des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie in einer Informationsveranstaltung für die Anlieger aus. Die Resonanz bleibt abzuwarten.
Anschließend sollte lt. GR Mohr eine schriftliche Bedarfsabfrage bei den Bürgern erfolgen.
 
Die Verwaltung wird zu einer Informationsveranstaltung einladen.
 
                                                                                              o.w.B.
 
3.  Umgestaltung des Leichenhauses - Vorstellung einer Entwurfsplanung durch Architekt Kopperger
 
Die Verwaltung schlägt einen Umbau der Leichenhalle vor, um den Bedürfnissen an ein angemessenes Abschied nehmen von den Toten gerecht zu werden.
 
Der Vorsitzende berichtet von verschiedenen Gesprächen mit allen Beteiligten wie Bauhof, Leichenfrau und der Geistlichkeit. Angehende Bestattermeister des Bundesausbildungs­zentrums für Bestatter in Münnerstadt, haben unter Führung von Prof. Dr. Gerhard Richter eine Ortseinsicht vorgenommen und verschiedene Möglichkeiten eines Umbaus bzw. einer Umgestaltung entworfen.
 
Architekt Kopperger hat aus den verschiedenen Anregungen einen Entwurfsplan erstellt, der dem GR vorgestellt wird. Ziel der Planung ist es, behutsame Umbauten vorzunehmen, am äußeren Baukörper aber nur wenig zu verändern. An der Aussegnungshalle wird baulich nicht eingegriffen.
 
Er erläutert die Planung, wonach der vorhandene Aufbahrungsraum erweitert und komplett gekühlt werden soll. Er bietet Platz für drei Särge. Um vom Toten in einem würdevollen Rahmen Abschied zu nehmen, soll der offene Vorplatz vor den bestehenden Aufbahrungs­räumen mit einem Glasfenster und davor gesetzten Holzlamellen geschlossen und entsprechend würdevoll eingerichtet werden.
Das Kriegerdenkmal bleibt durch eine Tür von außen zugänglich. Der hintere Bereich zur Aussegnungshalle soll durch einen Durchbruch und eine neue Tür mit einem Glaselement, zugänglich gemacht werden. Außerdem ist geplant, die Mauer zwischen dem alten und dem neuen Friedhof zu durchbrechen.
 
Die Notwendigkeit einer beweglichen Trennwand zwischen Kriegerdenkmal und Verabschiedungsraum kann 2. Bürgermeister Wagner nicht erkennen, auch nicht als Unterstellmöglichkeit für die Musiker an Allerheiligen.
 
Des Weiteren ist der zweite Zugang auf der nördlichen Seite zum Raum für den Pfarrer nicht notwendig. In der Kostenschätzung sind 20.000 Euro für eine komplette fest installierte Lautsprecheranlage für den Friedhof enthalten. Die Beschallung erfolgt über Verkabelung und soll mit der Aussegnungshalle koppelbar sein.
 
Architekt Kopperger hat die Gesamtkosten auf rund 120.666 Euro brutto geschätzt. Die Maßnahme war bereits mit 100.000 Euro im Haushaltsplan 2011 veranschlagt.
Auf Grund der auf dem Markt vorherrschenden Preise soll die Maßnahme in das nächste Haushaltsjahr verschoben werden. Es sind weitere 20.000 Euro in den Haushalt 2012 einzustellen.
 
Der GR gibt sein Einverständnis mit der vorliegenden Planung, die Maßnahme wird in diesem Sinne weiterverfolgt.
 
                                                                                              einstimmig
 
 
 
4.   Energetische Sanierung Turnhalle Holderhecke - Vorstellung durch Architekt Kopperger
 
Das Konzept der energetischen Sanierung der Turnhalle Holderhecke wurde bereits im Schulverband vorgestellt. Alle Schulverbandsgemeinden haben der vorliegenden Planung zugestimmt und beschlossen, den errechneten Kostenanteil zu tragen.
 
Die Sanierung ist aus energietechnischer Sicht eine dringend notwendige Maßnahme. Im vergangenen Winter musste der Sportunterricht an mehreren Unterrichtstagen ausfallen, da die notwendige Raumtemperatur in der Halle nicht erreicht wurde.
 
Herr Kopperger präsentiert seine Entwurfsplanung im Detail und stellt die Kostenschätzung vor. Neben der eigentlichen Sanierungsmaßnahme, die Kosten in Höhe von rd. 450.000 Euro verursacht, sind folgende Gewerke geplant:
 
·           Sicherheitsrelevante Maßnahmen               59.200 Euro
·           Brandschutzmaßnahmen                             23.600 Euro
·           Nebenarbeiten                                            64.200 Euro
·           Sonstiges                                                    46.200 Euro
·           Honorare                                                     90.300 Euro
·           Mehrwertsteuer                                        139.365 Euro
 
          Die geschätzte Bruttobausumme beträgt           872.865 Euro.
 
Die Ausführung der Arbeiten ist für 2012 geplant.
 
Die Gemeinde Bergrheinfeld übernimmt als Sitzgemeinde einen Anteil in Höhe von 20 %.
Der Rest der Gesamtkosten wird anteilig auf die Schulverbandsgemeinden entsprechend der Schülerzahl verteilt.
 
Der Zuschuss nach Art. 10 FAG bleibt zu prüfen.
 
Architekt Kopperger erläutert alle Maßnahmen im Detail und geht dabei auf die Fragen aus dem Gremium ein.
 
Der GR stimmt der vorliegenden Planung und dem Vorschlag zur Kostenaufteilung zu.
 
                                                                                              einstimmig
 
 
5.   Staatsstraße 2270, Westumgehung Bergrheinfeld:
 
a) Information über Abrechnung
 
Der Vorsitzende erinnert an die Einweihung der Westumgehung im Juli 2005.
Lt. Kämmerer Hart war dies die größte Einzelinvestition, die die Gemeinde jemals in ihrer Geschichte getätigt hat.
Die ursprünglichen Gesamtkosten lauteten auf 8.630.700,63 Euro, wovon 6.231.436,07 Euro zuwendungsfähig waren. Bei einem Fördersatz von 72 % ergibt sich eine höchstmögliche Förderung in Höhe von 4.486.600 Euro. Der Gemeinde verbleibt damit ein Kostenanteil in Höhe von 4.144.100,63 Euro.
 
Nachdem im Juni 2006 die letzte Rechnung für die Maßnahme in der Verwaltung eintraf, erstellte die Kämmerei den Verwendungsnachweis und reichte ihn im November 2006 bei der Regierung von Unterfranken ein. Die letzte Schlussrate wurde daraufhin im Juli 2007 ausbezahlt.
 
Nach der Prüfung durch den Bundesrechnungshof wurden 371.637,95 Euro als nicht förderfähige Kosten (Grunderwerb, Asphaltierung Wirtschaftswege, Planungskosten, Pflasterung Verkehrsinseln, ….) festgestellt, weshalb sich eine Zuschussüberzahlung nach FAG in Höhe von 231.000 Euro ergab, die von Seiten der Gemeinde auf Anforderungsschreiben der Regierung von Unterfranken vom 12.07.2011, noch im Juli 2011 zurückgezahlt wurde.
 
Nach dieser Berichtigung belaufen sich die Gesamtkosten für die Gemeinde, einschließlich Ernteausfallkosten auf 4.370.903,63 Euro. Dieser Betrag entspricht einem relativen Anteil in Höhe von 50,67 % an den gesamten Baukosten der Umgehung.
 
Mit Schreiben vom 10.08.2011 fordert das Staatliche Bauamt Schweinfurt die Gemeinde auf, Zinsen für die Überzahlung nach § 2 Abs. 6 FAG in Höhe von 60.883,17 Euro zu leisten. Die berechnete Laufzeit der Verzinsung beginnt im März 2007 mit Auszahlung der letzten Zuwendungsrate.
Gegen diese Zinsberechnung verwahrt sich die Verwaltung, die zeitnah ihren Verwendungsnachweis vorgelegt hat, sie hält die Nachforderung für ungerechtfertigt.
 
Lt. Vorsitzenden wird die Verwaltung beim Ministerium gegen die Zinserhebung Widerspruch einlegen, da es nicht einsichtig ist, dass die Gemeinde für die lange Zeit der Prüfung durch den Bundesrechnungshof die Zinsen zahlen muss.
 
2. Bürgermeister Wagner hinterfragt das Verhalten des Ministeriums und zweifelt an der rechtlichen Haltbarkeit. Er bittet die Verwaltung ein Klageverfahren rechtlich zu prüfen.
 
                                                                                           o.w.B.
 
b) Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt
 
Mit Schreiben vom 19.07.2010 teilt das Staatliche Bauamt Schweinfurt mit, dass der Bundesrechnungshof die Kostenteilung für den Anschluss der Westumgehung an die B 26 beanstandet hat. Der Bundesrechnungshof legt im genannten Schreiben dar, dass der Kostenanteil der Gemeinde Bergrheinfeld 18,4 % beträgt. Infolgedessen ist die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland als Baulastträger der A 70 und als Baulastträger der B 26 sowie der Gemeinde Bergrheinfeld als Baulastträger der Westumgehung über den Umbau der Anschlussstelle der BAB 70 neu zu fassen. Damit verbunden sind Mehrkosten in Höhe von 51.000 Euro, die noch als förderfähig anerkannt wurden.
 
2. Bürgermeister Wagner kann die Entscheidung nicht nachvollziehen, er sieht sie kritisch.
 
Der GR stimmt der Vereinbarung mit einem gemeindlichen Kostenanteil von 18,4 % zu.
 
                                                                                           14 : 2
 
6.  Satzung zur 4. Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 10.02.1999, zuletzt geändert am 04.11.2009
 
Die Gemeinde Bergrheinfeld wendet seit 1999 eine Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für die Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren an.
Der Aufwendungs- und Kostenersatz setzt sich aus den jeweiligen Sachkosten (Streckenkosten, Ausrückestundenkosten, Arbeitsstundenkosten) und den Personalkosten zusammen.
 
Die dafür anzuwendenden Pauschalsätze sind in einem als Anlage angeführtem Verzeichnis festgelegt. Dafür diente eine Musterausgabe des Bayerischen Gemeindetages. In dieser Musterausgabe wurde das LF 8/6 nicht explizit ausgewiesen, so dass sich die Verwaltung am darunter liegenden, kleineren Fahrzeug orientiert und diese Verrechnungsgrundsätze im Verzeichnis festgelegt hat.
 
Neuere Erkenntnisse zeigen, dass eine Orientierung am nächstgrößeren Fahrzeug (LF 10/6) sachgerecht erscheint. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, zwei Pauschalverrechnungssätze entsprechend abzuändern. Die Streckenkosten für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke werden von 3,38 € auf 5,71 € erhöht, der Satz für Ausrückestunden für das LF 8/6 von bisher 63,40 € auf 95,44 €.
 
Der GR stimmt der Änderung der Verrechnungssätze zu.
 
Die entsprechende Änderungssatzung dient dem GR im vollen Wortlaut zur Kenntnisnahme. Der GR stimmt der Satzungsänderung zu.
 
                                                                                           einstimmig
 
 
7.   Antrag auf Beleuchtung des Feldweges Fl.-Nr. 1759
 
Mit Antrag, eingegangen bei der Verwaltung am 26.07.2011, beantragt eine Interessengemeinschaft aus Bürgern aus dem Baugebiet Holderhecke, zum Schutz der Verkehrssicherheit den Wirtschaftsweg Flur-Nr. 1759 im Bereich Rothmühlstraße bis Ende Baugebiet Holderhecke, zu beleuchten. In der Fortsetzung des Weges Richtung Norden ab Tennishalle sind bereits Lampen installiert. Dem Antrag liegt eine Unterschriftenliste mit 14 Unterschriften bei. Gleichzeitig informiert der Vorsitzende über einen Anruf einer Anliegerin, die sich gegen den Antrag ausspricht. Weitere zwei Familien wenden sich ebenso dagegen.
 
Die Gemeinde hat Angebote über eine Beleuchtung bei der ÜZ Lülsfeld und für Solarleuchten eingeholt. Die Kosten beziffern sich auf rund 11.000 Euro.
 
GR Kolb hat kein Verständnis für den Antrag.
 
GR Werner erkennt den Sicherheitsaspekt, vor allem im Winter. Die Beleuchtung mittels Solarlampen hält er für ein interessantes Projekt.
 
2. Bürgermeister Wagner spricht sich für eine Erhöhung der Sicherheit aus, jedoch gilt es die Kosten abzuwägen, da die Nutzer die Möglichkeit haben über die Straße Am Glenklein einen sicheren Weg zu gehen.
 
Der Vorsitzende stellt die Frage, wer sich für eine Solar-/Beleuchtung ausspricht. 3 GR sind dafür. Anschließend stellt der Vorsitzende die Frage, wer sich gegen den Antrag der Interessengemeinschaft ausspricht.
Mit      13 :
Stimmen spricht sich der GR gegen den Antrag aus. Damit gilt der Antrag der Anwohner als abgelehnt.
 
 
8.   Rücknahme des Antrags auf Änderung des Gesamtbebauungsplans
 
Auf den Beschluss des GR vom 10.05.2011 in öffentlicher Sitzung, TOP 8 a, wird hingewiesen. Mit Schreiben vom 16.08.2011 nimmt Herr Erwin Seuffert den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans zurück.
Der GR hebt den Beschluss vom 10.05.2011, TOP 8 a, der öffentlichen Sitzung auf.
 
                                                                                           einstimmig
 
9.   Baugesuche
 
a) Altengerechtes Wohnen, Fl.-Nr. 1730/2, Kreuzstraße 3
 
Vorsitzender Neubert beschreibt das Vorhaben am Plan. Der Plan beinhaltet Altengerechtes Wohnen mit 11 Wohneinheiten. Der Antragsteller beantragt die Befreiung von der zweigeschossigen Bauweise und von der Dachform, da das geplante Gebäude ein zurückversetztes Staffelgeschoss mit Flachdach als 3. Vollgeschoss hat.
 
Die Nachbarbeteiligung hat lt. Vorsitzenden stattgefunden, die Unterschriften sind auf dem Plan nicht ersichtlich.
 
Lt. Stellplatzberechnung des Antragstellers errechnet sich ein Sollbedarf von 15 Stellplätzen, da bei der Berechnung von einem Gebäude mit „Altenwohnungen“ im Sinne der gemeindlichen Stellplatzverordnung ausgegangen wird.
 
Es stellt sich für die Verwaltung die Frage, ob das Vorhaben als „Gebäude mit Alten­wohnungen“ im Sinne der gemeindlichen Stellplatzverordnung zu behandeln ist oder als Mehr­familienhaus. Auf Grund der Bezeichnung des Vorhabens durch den Antragsteller als „Alten­gerechtes Wohnen“ und der Tatsache, dass der ungeschützte Begriff des „alten­ge­rechten Wohnens“ keine spezifischen baulichen Anforderungen erzwingt, spricht sich die Verwaltung für die Kategorie Mehrfamilienhaus aus, für das lt. Verordnung 1,5 Stellplätze je Wohnung und ab 6 Wohneinheiten zusätzlich Stellplätze in Höhe von 10 % je Wohneinheit zu schaffen sind. Daraus ergibt sich ein Stellplatzbedarf in Höhe von 18 Stellplätzen. Die Stellplätze werden in der Tiefgarage (12) und am südöstlichen Grundstücksrand (6) zur Verfügung gestellt.
 
2. Bürgermeister Wagner bedauert, dass der Begriff „altengerecht“ nicht rechtlich geschützt ist, weshalb die Gemeinde keine Möglichkeit hat, die Erfüllung der Anforderungen zu prüfen.
Auf die Frage, ob die Beteiligung der Nachbarn stattgefunden hat, erwidert der Vorsitzende, dass die Nachbarn zwischenzeitlich informiert sind. Diese Nachbarbeteiligung hätte sich 2. Bürgermeister Wagner schon früher gewünscht.
 
GRin Krämer weist darauf hin, dass durch die geplanten Parkplätze das Parken auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzstraße nicht mehr möglich sein wird. 2. Bürgermeister Wagner stimmt ihr zu.
 
Vorsitzender Neubert verneint die Behauptung, das Parken wird dort weiterhin möglich sein.
 
Der GR stimmt dem Bauvorhaben unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs­plans hinsichtlich der Dachform und der Firstrichtung zu und erteilt das Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
 
                                                                                           15 : 1
 
10. Anfragen und Informationen
 
a) Information zur Bezuschussung der Jugendarbeit 2010
 
Mittels einer Tischvorlage informiert die Gemeinde über die Bezuschussung der Jugendarbeit in den Vereinen. Insgesamt wurde ein Betrag in Höhe von 11.649,28 Euro ausbezahlt.
 
b) Die Antwort des Leiters der Bayer. Staatskanzlei, Herrn Marcel Huber, vom 19.08.2011 auf das Schreiben der Gemeinde vom 05.05.2011 zur Verlängerung der Laufzeit des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld dient dem GR zur Kenntnisnahme.
 
c) Der Vorsitzende informiert über die Betriebsverlegung der 3-D-Boutique nach Schweinfurt. Die fehlenden Leitungsstärken zur Datenübermittlung konnten im Industriegebiet Am Bahnhof nicht geschaffen werden. Der Betriebssitz bleibt in Garstadt.
 
d) Der Vorsitzende und die Fraktionsvorsitzenden erhielten eine Abschluss-Information der Interessengemeinschaft Mainstraße, Kreuzung Hauptstraße, Hirtengasse, Schnackenwerther Straße, die an die Anwohner gerichtet war. Darin wurden die Forderungen und die entsprechenden Maßnahmen zur Problemlösung der Interessengemeinschaft dokumentiert.
 
e) GR Kolb verweist auf die Fertigstellung des Wirtschaftsweges Fl.Nr. 2024 und fragt, wer die Kosten dafür übernimmt. Der Vorsitzende bestätigt, dass diese nicht von der Gemeinde Bergrheinfeld getragen werden.
 
f) GR Reiner Müller berichtet von einem konstruktiven Gespräch am 16.09.2011 im Pfarrheim Garstadt, an dem die neue Leiterin des Jugendtreffs in Garstadt, Frau Johanna Zull, die Garstadter Gemeinderäte und die Jugendlichen und deren Eltern teilgenommen haben. Es waren sehr viele Jugendliche anwesend, vor allem auch viele Jüngere. Über eine altersmäßige Teilung der Gruppe muss eventuell nachgedacht werden.