Was tun bei einem Sterbefall
Ein Angehöriger, Freund oder Bekannter ist verstorben.
Wer hilft im Todesfall ?
Trauer und Schmerz beim Verlust eines lieben oder geschätzten Menschen lassen oft vergessen, was nötig ist, um die Bestattung, die Beurkundung und alles andere, was mit einem Sterbefall zu tun hat, zu erledigen.
Mit den nachfolgenden Zeilen wollen wir Ihnen eine kleine Hilfestellung geben:
Stirbt ein Angehöriger zu Hause, muss zunächst ein Arzt (Hausarzt oder Notarzt) verständigt werden. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus.
Ist der Tod in einem Krankenhaus eingetreten, übernimmt die Ausstellung der Todesbescheinigung der diensthabende Arzt.
Sie können ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl mit der Leichenbesorgung beauftragen.
Danach setzen Sie sich bitte umgehend mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung.
Hier werden Grablage, Beerdigungstermin und soweit es erforderlich ist, die Beurkundung mit Ihnen abgesprochen.
Da der Beerdigungstermin mit dem für die hoheitlichen Tätigkeiten zuständigen Unternehmen und dem jeweiligen Pfarramt koordiniert werden muss, werden Sie in der Regel nicht gleich bei der Meldung des Sterbefalles den Termin erfahren. Wir werden uns aber bemühen, Ihnen diesen so schnell wie möglich mitzuteilen.
Es ist für uns selbstverständlich, auf Ihre Terminwünsche einzugehen. Bitte haben Sie aber auch Verständnis, wenn wir diesen nicht immer gerecht werden können.
Während der üblichen Dienstzeiten ist Ihre Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung (Zimmer Nr. 3):
Frau Christina Bader Tel. 0 97 21/ 97 00-14.
Außerhalb der Dienstzeit unter Tel. 0 97 21/64 27 93 5 zu erreichen.
Bei einer kirchlichen Beisetzung erreichen Sie die Pfarrämter wie folgt:
Kath. Pfarramt Tel. 0 97 21/ 9 01 19
Evang. Pfarramt Tel. 0 97 21/79 14 24
Ist der Tod in Bergrheinfeld oder Garstadt eingetreten, muss der Sterbefall beim Standesamt Bergrheinfeld beurkundet werden.
Zuständig ist in der Gemeindeverwaltung (Zimmer Nr. 3):
Frau Christina Bader Tel. 0 97 21/97 00-14.
Zum Standesamt müssen Sie mitbringen:
den Personalausweis oder den Reisepaß des/der Verstorbenen
bei Verheirateten, die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
bei Ledigen, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch der Eltern
Die den Sterbefall anzeigende Person muss sich ausweisen können.
Beim Todesfall im Krankenhaus hilft Ihnen das dortige Personal weiter. Sie benötigen jedoch dieselben Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalles wie bei einem Todesfall zu Hause. Die vorgelegten Unterlagen werden von der Krankenhausverwaltung an das zuständige Standesamt zur Beurkundung weitergeleitet. Von dort erhalten Sie diese wieder zurück.
War der/die Verstorbene in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, haben die Witwe, der Witwer oder die Waisen in der Regel einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Es ist dann erforderlich, dass ein Rentenantrag gestellt wird.
Zuständig ist in der Gemeindeverwaltung (Zimmer Nr. 4):
Herr Jürgen Walter Tel. 0 97 21/97 00-17.
Hat der/die Verstorbene bereits Rente bezogen, muss innerhalb von 20 Tagen nach dem Tod des/der Versicherten das sog. „Sterbevierteljahr“ beantragt werden. Auch dazu kann Ihnen Herr Walter Auskunft geben.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Bediensteten der Gemeindeverwaltung jederzeit zur Verfügung.






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