Vor dem 31. Dezember darf kein Feuerwerk ohne eine Erlaubnis gezündet werden, da Gegenstände der Klasse II (sog. Silvesterfeuerwerk, Raketen, Böller) im Zeitraum vom 2. Januar bis einschließlich 30. Dezember nicht verwendet werden dürfen. Ausnahmen sind möglich. Der Antrag muss 2 Wochen zuvor bei der Gemeinde Bergrheinfeld gestellt werden. Die Genehmigung ist von der Witterung abhängig. Das Abbrennen des Feuerwerkes in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen ist verboten.
persönlich und schriftlich formlos
30,-- € plus Auslagen
Gemeinde Bergrheinfeld
Hauptstr. 38
97493 Bergrheinfeld
Tel.+49 (9721) 9700-0
Fax+49 (9721) 9700-30
gemeindeverwaltung@bergrheinfeld.de
Öffnungszeiten
Mo – Fr08.00 – 12.00 Uhr
Rathaus offen
Do14.00 – 17.30 Uhr
Rathaus offen
Mo u. Di14.00 – 17.00 Uhr
nur mit Terminvereinbarung